- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
Ulrich
Lakenbrink
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
- Telefon
- 02921 30-3933
- Fax
- +49 2921 30-2778
- ulrich.lakenbrink@kreis-soest.de
Michael
Budde
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
- Telefon
- 02921 30-3422
- Michael.Budde@Kreis-Soest.de
Bianca
Middeldorf
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
- Telefon
- 02921 30-2744
- Bianca.Middeldorf@kreis-soest.de
Fördermittel für die ehrenamtliche Kinder- und Jugendarbeit
Ehrenamtliche Verbände, Gruppen, Organisationen und Initiativen können für ihre Kinder- und Jugendarbeit Fördermittel bei den Jugendämtern beantragen. So sind zum Beispiel Zuschüsse für Ferienfreizeiten und für Fortbildungen möglich. Für Anträge aus den Städten Soest, Lippstadt und Warstein sind die dortigen Jugendämter zuständig. Anträge aus allen übrigen Kommunen im Kreis nimmt das Kreisjugendamt entgegen.
Voraussetzungen
Um gemäß Kinder- und Jugendförderplan 2026 - 2030 Fördermittel erhalten zu können, müssen sich freie Träger der Jugendhilfe unter bestimmten Voraussetzungen von ehrenamtlichen Helfern ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen. Hierzu sollen freie Träger der Jugendhilfe mit dem Kreisjugendamt entsprechende Vereinbarungen treffen.
Das Team der Fachberatung Jugendbildung und Jugendförderung hilft bei allen Fragen zum Thema Fördermittel und beim Stellen eines Antrags gerne weiter.
Was kann gefördert werden?
- Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen in der allgemeinen offenen Kinder- und Jugendarbeit, zum Beispiel Jugendgruppenleiterschulung und -aufbauschulung, Erste-Hilfe-Kurse, Rettungsschwimmabzeichen
- Kinder- und Jugendfreizeiten mit mindestens zwei Übernachtungen
- Aktionen mit Kindern und Jugendlichen von mindestens vier Stunden Dauer
- Verfügungspauschale für die ehrenamtliche Kinder- u. Jugendarbeit
In den Richtlinien zur Förderung der ehrenamtlichen Jugendarbeit (in den Anlagen der Förderrichtlinien ab Seite 8, siehe unter den Downloads)) werden alle möglichen Zuschüsse nach Förderbereichen im Detail erklärt.
Downloads
- Kinder- und Jugendförderplan 2026-2030
- Antrag 1 Basisformular Kinder- und Jugendförderplan 2026-2030
- Anlage 1.a.2: Schulungen u. Fortbildungen für Kinder und Jugendhilfe mit besonderen Bedarfen 2027-2030
- Anlage 1.B.1 Maßnahmen der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit 2026-2030
- Anlage 1.d.1 Verfügungspauschale Kinder- und Jugendarbeit 2026-2030
- Anlage 2.A.1 Teilnehmerliste handschriftlich 2026-2030
- Anlage 2.A.2 Teilnehmerliste Ferienspaß 2026-2030_hoch
- Anlage 2.A.2 Teilnehmerliste Ferienspaß 2026-2023 quer
- Anlage 2.B Aktions- und Ferienspaßliste 2026-2030
Notwendige Unterlagen
Ausgefüllter und unterschriebener Antrag sowie die benötigten Unterlagen (siehe Anlagenübersicht Richtlinien unter "Antrag stellen".
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch VIII

