Herkunftssprachlicher Unterricht

Der herkunftssprachliche Unterricht ist ein ergänzendes Angebot für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-10. Aufgabe des Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten, zu erweitern und wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln. Am Ende des Bildungsganges steht die verbindliche Teilnahme an einer Sprachprüfung.

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zum Herkunftssprachlichen Unterricht finden Sie hier auf dieser Seite unter dem Punkt “FAQ und Elternflyer in verschiedenen Sprachen”

Angebote für den HSU Unterricht

Mehrsprachiger Unterricht wird nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten und unter der staatlichen Schulaufsicht an den Schulen angeboten.

    Rechtsgrundlagen

    • Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 6. Februar 2012
    • Schulgesetz NRW § 2: Integrationsauftrag und Antidiskriminierungsklausel
    • Runderlass des MSB vom 28.06.2016, BASS 13-61 Nr. 2: Herkunftssprachlicher Unterricht

    Kontakte

    1. 02921 30-2463
    2. ilka.newerla@​kreis-soest.de
    3. Adresse
    4. Kreishaus
      Hoher Weg 1-3
      59494 Soest
    5. Öffnungszeiten
    6. Öffnungszeiten
      Tag
      Montag:8 - 16 Uhr
      Dienstag:7 - 16 Uhr
      Mittwoch:8 - 16 Uhr
      Donnerstag:8 - 17 Uhr
      Freitag:8 - 12 Uhr
    1. 02921 30-2846
    2. jetmira.arifi@​kreis-soest.de
    3. Adresse
    4. Kreishaus
      Hoher Weg 1-3
      59494 Soest
    5. Öffnungszeiten
    6. Öffnungszeiten
      Tag
      Montag:8 - 16 Uhr
      Dienstag:7 - 16 Uhr
      Mittwoch:8 - 16 Uhr
      Donnerstag:8 - 17 Uhr
      Freitag:8 - 12 Uhr