Prostituiertenschutzgesetz
Der Kreis Soest ist für alle Angelegenheiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) zuständig. Prostituierte müssen sich seit dem 1. Juli 2017 regelmäßig kostenfrei gesundheitlich beraten lassen und ihre Tätigkeit anmelden. Betreiber von Prostitutionsstätten sind verpflichtet, eine Erlaubnis zu beantragen. Dies gilt auch für Wohnungsprostitution, sobald dort zwei oder mehr Prostituierte arbeiten.
Für Prostituierte
Für Betreiber
Kondompflicht
Mit Inkrafttreten des Gesetzes gilt eine Kondompflicht: Prostituierte und ihre Kunden müssen zukünftig dafür sorgen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome getragen werden. Betreiber von Prostitutionsgewerben sind verpflichtet, auf das Tragen von Kondomen hinzuwirken und auf die Kondompflicht hinzuweisen. Für Geschlechtsverkehr ohne Kondome darf nicht geworben werden.
Notwendige Unterlagen
Für Prostituierte - notwendige Unterlagen für den Termin im Ordnungsamt:
- Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
- bei Ausländer/in eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als drei Monate)
- Meldebescheinigung, hilfsweise Angabe der Zustellanschrift
- Zwei Lichtbilder
Für Betreiber:
- alle notwendigen Unterlagen stehen im PDF "Allgemeine Hinweise für Betreiber von Prostitutionsstätten" unter "Für Betreiber".
Kosten
- Die Anmeldung und Beratung für Prostituierte ist kostenfrei.
- Die Gebühren bei Erlaubniserteilung für Betreiber hängen vom Einzelfall ab.
- Anschrift
- 001Osthofen-Thomä-Wallstraße 259494Soest
Ellies
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
- Telefon
- 02921 30-2081
- gewerbe@kreis-soest.de
- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
Celine
Longerich
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
- Telefon
- 02921 30-3058
- celine.longerich@kreis-soest.de
