Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es muss stets genießbar sein und der lebenslange Genuss darf die Gesundheit nicht schädigen. Die Trinkwasserverordnung verpflichtet das Gesundheitsamt, die Trinkwasserqualität und alle Wasserversorgungsanlagen zu kontrollieren und zu prüfen.
Zu Wasserversorgungsanlagen zählen zum Beispiel:
- die zentralen öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen
- Eigenwasserversorgungsanlagen
- mobile Versorgungsanlagen
- Gebäudeversorgungsanlagen oder Hausinstallationen in bestimmten Gebäuden
Informationen zur Trinkwasserqualität können beim jeweiligen Wasserversorgungsunternehmen eingeholt werden. Die Unternehmen sind verpflichtet, ihr Trinkwasser regelmäßig und engmaschig nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung zu untersuchen.
Beim Betrieb einer Eigenwasserversorgungsanlage verhält sich die Situation anders. Die Anlage muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden und die Betreiber sind dazu verpflichtet ihr Trinkwasser auf bestimmte Parameter in eigener Regie untersuchen zu lassen. Die Parameter werden vom Gesundheitsamt vorgegeben.
Beim Betrieb von überwachungspflichtigen Gebäudeversorgungsanlagen (Hausinstallationen) stehen die Wasseruntersuchungen auf Legionellen im Vordergrund. Diese gesundheitsgefährdenden Bakterien können sich, insbesondere im Warmwasserbereich einer Hausinstallation, vermehren.
- Trinkwasserverordnung
- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
Rumpf
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
- Telefon
- 02921 30-2570
- rumpf@kreis-soest.de
Grosse
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
- Telefon
- 02921 30-2138
- grosse@kreis-soest.de
Moers
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
- Telefon
- 02921 30-3470
- moers@kreis-soest.de
Bräutigam
Außenstelle Gesundheit Lippstadt
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001Mastholter Str. 23059558Lippstadt
- Telefon
- 02921 30-3052
- braeutigam@kreis-soest.de
Trinkwasserüberwachung
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es muss stets genießbar sein und der lebenslange Genuss darf die Gesundheit nicht schädigen. Die Trinkwasserverordnung verpflichtet das Gesundheitsamt, die Trinkwasserqualität und alle Wasserversorgungsanlagen zu kontrollieren und zu prüfen.
Zu Wasserversorgungsanlagen zählen zum Beispiel:
- die zentralen öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen
- Eigenwasserversorgungsanlagen
- mobile Versorgungsanlagen
- Gebäudeversorgungsanlagen oder Hausinstallationen in bestimmten Gebäuden
Informationen zur Trinkwasserqualität können beim jeweiligen Wasserversorgungsunternehmen eingeholt werden. Die Unternehmen sind verpflichtet, ihr Trinkwasser regelmäßig und engmaschig nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung zu untersuchen.
Beim Betrieb einer Eigenwasserversorgungsanlage verhält sich die Situation anders. Die Anlage muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden und die Betreiber sind dazu verpflichtet ihr Trinkwasser auf bestimmte Parameter in eigener Regie untersuchen zu lassen. Die Parameter werden vom Gesundheitsamt vorgegeben.
Beim Betrieb von überwachungspflichtigen Gebäudeversorgungsanlagen (Hausinstallationen) stehen die Wasseruntersuchungen auf Legionellen im Vordergrund. Diese gesundheitsgefährdenden Bakterien können sich, insbesondere im Warmwasserbereich einer Hausinstallation, vermehren.
Links
Rechtsgrundlagen
- Trinkwasserverordnung

