Trinkwasserüberwachung

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es muss stets genießbar sein und der lebenslange Genuss darf die Gesundheit nicht schädigen. Die Trinkwasserverordnung verpflichtet das Gesundheitsamt, die Trinkwasserqualität und alle Wasserversorgungsanlagen zu kontrollieren und zu prüfen.

Entnahme von Wasserprobe eines Wasserhahns. Foto: © luchshen - Fotolia.com
Foto: © luchshen - Fotolia.com

Zu Wasserversorgungsanlagen zählen zum Beispiel:

  • die zentralen öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen
  • Eigenwasserversorgungsanlagen
  • mobile Versorgungsanlagen 
  • Gebäudeversorgungsanlagen oder Hausinstallationen in bestimmten Gebäuden

Informationen zur Trinkwasserqualität können beim jeweiligen Wasserversorgungsunternehmen eingeholt werden. Die Unternehmen sind verpflichtet, ihr Trinkwasser regelmäßig und engmaschig nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung zu untersuchen.

Beim Betrieb einer Eigenwasserversorgungsanlage verhält sich die Situation anders. Die Anlage muss beim Gesundheitsamt angezeigt werden und die Betreiber sind dazu verpflichtet ihr Trinkwasser auf bestimmte Parameter in eigener Regie untersuchen zu lassen. Die Parameter werden vom Gesundheitsamt vorgegeben. 

Beim Betrieb von überwachungspflichtigen Gebäudeversorgungsanlagen (Hausinstallationen) stehen die Wasseruntersuchungen auf Legionellen im Vordergrund. Diese gesundheitsgefährdenden Bakterien können sich, insbesondere im Warmwasserbereich einer Hausinstallation, vermehren.

  • Trinkwasserverordnung
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    Dienstag:7 - 16 Uhr
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Trinkwasser, Regenwasser, Wasserversorgung, Kleinanlage, Hausbrunnen, Großanlage, Hausinstallation, Legionellen, Trinkwasserqualität, Wasserinhaltsstoffe, Wasseruntersuchung