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Alparslan
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Verkehrsregelung und -beschilderung
Wann Tempo 30 gilt, ein Zebrastreifen das Überqueren der Straße erleichert oder eine Ampel den Verkehr reguliert - für diese Fragen ist der Kreis Soest zuständig. Als Straßenverkehrsbehörde ist er verantwortlich für alle Verkehrsregelungen auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen im Kreisgebiet. Ausgenommen hiervon sind die Städte Lippstadt, Soest, Warstein und Werl als eigenständige Verkehrsbehörden.
Verkehrsregelungen zu Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen (zum Beispiel Ampeln oder Schrankenanlagen) und Fahrbahnmarkierungen trifft der Kreis Soest in enger Zusammenarbeit mit Polizei und Straßenbaulastträgern wie Land, Kreis und Kommunen.
Der Kreis Soest ist beispielsweise zuständig für folgende Verkehrsregelungen:
Tempo 30 - Zonen
Tempo 30 Zonen können innerhalb von geschlossenen Ortschaften – insbesondere in Wohngebieten und Bereichen mit viel Fußgänger-/Fahrradverkehr eingerichtet werden. Nicht in Frage kommen Straßen mit besonderen Funktionen (Bundes-/Landes- und Kreisstraßen, Vorfahrtsstraßen, öffentlicher Nahverkehr, Verbindungsstraßen). Auf diesen Straßen kann im Nahbereich sozialer Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen ein Tempolimit von 30 km/h in Frage kommen.
Verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraße)
Verkehrsberuhigte Bereiche werden als ebene Fläche ohne Gehwege in Wohngebieten angelegt. Alle Verkehrsteilnehmer sollen dort rücksichtsvoll miteinander umgehen. Fußgänger dürfen die gesamte Straße nutzen, spielende Kinder sind überall erlaubt und Fahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten. Geparkt werden darf nur in dafür gekennzeichneten Parkflächen, allerdings ist das Halten zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- und Entladen erlaubt.
Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
Durch Fußgängerüberwege wird Fußgängern ein bevorzugtes Überqueren der Fahrbahn ermöglicht. Dabei sollte verstärkt Rücksicht auf Kinder und ältere Menschen genommen werden, da diese häufig Schwierigkeiten mit dem Abschätzen von Geschwindigkeiten haben. Zebrastreifen dürfen unter anderem nur angelegt werden:
- innerhalb geschlossener Ortschaften,
- über Straßen mit maximal zwei Spuren,
- bei maximal 50 Stundenkilometern Höchstgeschwindigkeit,
- bei Gehwegen auf beiden Seiten,
- bei guten Sichtverbindungen in beiden Fahrtrichtungen.
Parkverbote
Der Kreis Soest ordnet die Verkehrszeichen für Parkverbote an. Für die Einhaltung der Parkverbote und die Überwachung des ruhenden Verkehrs sind die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden zuständig.
Rechtsgrundlagen
- §§ 44, 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

