Wärmepumpen entziehen dem Grundwasser Wärme, die anschließend zum Beispiel zum Heizen im Haus eingesetzt werden kann. Dieser Vorgang und der Bau der Wärmepumpe selbst, bei dem Chemikalien als Bohrhilfsmittel und andere Baustoffe eingesetzt werden, stellen im Wasserrecht eine sogenannte Benutzung da. Deshalb wird für Wärmepumpen, die mit Grundwasser in Berührung kommen, eine Erlaubnis benötigt.
Gleiches gilt für Erdwärmekollektoren, auch Flächenkollektor oder Grabenkollektor genannt, die im Grundwasser oder in Wasserschutzgebieten verlegt werden.
Eine Erlaubnis kann über das das Formular unter Links und Downloads bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Soest beantragt werden.
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz (LWG NRW)
- Antragsformular
- Topographische Karte, Maßstab 1 : 25 000, mit Kennzeichnung des Grundstücks (DIN A 4-Ausschnitt)
- Deutsche Grundkarte, Maßstab 1 : 5 000, mit Kennzeichnung des Grundstücks (DIN A 4-Ausschnitt)
- Lageplan, Maßstab 1 : 250, mit Nordpfeil und Eintragung der Lage der Erdwärmesonde beziehungsweise des Erdwärmesondenschachtes
- Systembeschreibung (bitte Firmenprospekt beifügen) mit Angabe der integrierten Sicherheitseinrichtungen (zum Beispiel Druckwächter)
- Sicherheitsdatenblatt der Wärmeträgerflüssigkeit (Sole) im Sondenkreislauf
- Sicherheitsdatenblatt Verpressmaterial
- Sicherheitsdatenblatt Kältemittel
- Herstellerunterlagen Erdwärmesonde PE 100 RC
- Herstellerunterlagen Wärmepumpe
- Zertifizierungsnachweise der Bohrfirma gemäß DVWG Arbeitsblatt W 120-2
- Qualifikation Bohrgeräteführer
In der Regel nicht mehr als sieben Wochen. Größere Verfahren können wegen der Beteiligung der Öffentlichkeit wesentlich länger dauern.
Wärmepumpen entziehen dem Grundwasser Wärme, die anschließend zum Beispiel zum Heizen im Haus eingesetzt werden kann. Dieser Vorgang und der Bau der Wärmepumpe selbst, bei dem Chemikalien als Bohrhilfsmittel und andere Baustoffe eingesetzt werden, stellen im Wasserrecht eine sogenannte Benutzung da. Deshalb wird für Wärmepumpen, die mit Grundwasser in Berührung kommen, eine Erlaubnis benötigt.
Gleiches gilt für Erdwärmekollektoren, auch Flächenkollektor oder Grabenkollektor genannt, die im Grundwasser oder in Wasserschutzgebieten verlegt werden.
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Wärmepumpen entziehen dem Grundwasser Wärme, die anschließend zum Beispiel zum Heizen im Haus eingesetzt werden kann. Dieser Vorgang und der Bau der Wärmepumpe selbst, bei dem Chemikalien als Bohrhilfsmittel und andere Baustoffe eingesetzt werden, stellen im Wasserrecht eine sogenannte Benutzung da. Deshalb wird für Wärmepumpen, die mit Grundwasser in Berührung kommen, eine Erlaubnis benötigt.
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Wärmepumpen
Wärmepumpen entziehen dem Grundwasser Wärme, die anschließend zum Beispiel zum Heizen im Haus eingesetzt werden kann. Dieser Vorgang und der Bau der Wärmepumpe selbst, bei dem Chemikalien als Bohrhilfsmittel und andere Baustoffe eingesetzt werden, stellen im Wasserrecht eine sogenannte Benutzung da. Deshalb wird für Wärmepumpen, die mit Grundwasser in Berührung kommen, eine Erlaubnis benötigt.
Gleiches gilt für Erdwärmekollektoren, auch Flächenkollektor oder Grabenkollektor genannt, die im Grundwasser oder in Wasserschutzgebieten verlegt werden.
Eine Erlaubnis kann über das das Formular unter Links und Downloads bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Soest beantragt werden.
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Notwendige Unterlagen
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