Tuberkulosetest für Auslandsaufenthalte oder Praktika

Ein Aufenthalt für ein Studium, als Au-pair oder einfach eine längere Auszeit im Ausland bedarf meist vieler Formalien vor der Einreise. Einige Länder wie etwa die USA fordern zum Beispiel einen Nachweis darüber, dass Sie frei von ansteckender Tuberkulose sind. Auch für einige Praktika ist solch ein Nachweis notwendig. Zu diesem Zweck bietet das Kreisgesundheitsamt einen anerkannten Quantiferon-Bluttest an. 

  • Bitte bringen Sie alle notwendigen Unterlagen (Liste siehe unten) zum Termin mit.
  • Die Gebühr wird nach dem zeitlichen Aufwand gemäß der Gebührensatzung berechnet und beträgt derzeit 71 Euro.
  • Das Ergebnis liegt nach etwa zwei Tagen vor und wird Ihnen per Mail oder auf dem Postweg zugeschickt. 

Wenden Sie sich zur Terminabsprache bitte gerne an die unten genannten Kontakte.

Verbreitung der Erkrankung verhindern

Wenn Menschen an Tuberkulose erkranken, ist es außerdem Aufgabe des Gesundheitsamts, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Die Tuberkulose-Beratungsstelle des Gesundheitsamtes bearbeitet gemeldete Tuberkulosefälle und nimmt Kontakt mit den Betroffenen auf. Des Weiteren leitet sie Umgebungsuntersuchungen in die Wege, also die Untersuchungen von Kontaktpersonen des Erkrankten, begleitet die Therapie und kontrolliert den Krankheitsverlauf. Außerdem führt sie Kontrolluntersuchungen nach Ende der Therapie durch. Für Auslandsaufenthalte oder Praktika können Sie einen anerkannten Quantiferon-Bluttest durchführen lassen. 

Das Gesundheitsamt ermittelt beim Auftreten einer infektiösen Tuberkulose die Kontaktpersonen des Erkrankten. Als Kontaktpersonen gelten Menschen, die mehrere Stunden mit dem Erkrankten in geschlossenen Räumen verbracht haben. Dieser Personenkreis wird untersucht, um eine mögliche Ansteckung erkennen zu können.

Je enger der Kontakt zu dem Erkrankten war, umso höher ist das Infektionsrisiko. In Abhängigkeit vom Alter der Kontaktpersonen führen Vertragsärzte des Gesundheitsamtes Laboruntersuchungen oder Röntgenuntersuchungen durch. Die Blutentnahmen für die Laboruntersuchungen erfolgen im Gesundheitsamt.

  • 71 Euro gemäß Gebührensatzung für einen Bluttest

Für einen Bluttest:

  • Ausweisdokument
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person zur Durchführung der Untersuchung (wenn am Untersuchungstermin nicht anwesend)
  • Impfausweis
  • Gegebenenfalls Unterlagen der Auslandsorganisation

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Kontakt

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  2. assheuer@​kreis-soest.de
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  4. Kreishaus
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