- Anschrift
- 001Senator-Schwartz-Ring 21 - 2359494Soest
Janine
Wrobel
Kreishaus Standardöffnungszeiten - ALTER DATENSATZ ZIEMLICH SICHER
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Freitext
Für eine persönliche Rücksprache vereinbaren Sie bitte einen Termin.
- Telefon
- 02921 30-2862
- janine.wrobel@kreis-soest.de
Maryam
Maghsoudi
Kreishaus Standardöffnungszeiten - ALTER DATENSATZ ZIEMLICH SICHER
Montag
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- 001Senator-Schwartz-Ring 21 - 2359494Soest
- Telefon
- 02921 30-3101
- maryam.maghsoudi@kreis-soest.de
Christian
Findeisen
Kreishaus Standardöffnungszeiten - ALTER DATENSATZ ZIEMLICH SICHER
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- 001Senator-Schwartz-Ring 21 - 2359494Soest
- Telefon
- 02921 30-2246
- christian.findeisen@kreis-soest.de
Sven
Michel
Kreishaus Standardöffnungszeiten - ALTER DATENSATZ ZIEMLICH SICHER
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
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8 - 16 Uhr
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- 001Senator-Schwartz-Ring 21 - 2359494Soest
- Telefon
- 02921 30-2230
- strassenverwaltung@kreis-soest.de
Thorsten
Brauer
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Montag
8 - 16 Uhr
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8 - 16 Uhr
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8 - 17 Uhr
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- 001Senator-Schwartz-Ring 21 - 2359494Soest
- Telefon
- 02921 30-2244
- Thorsten.Brauer@Kreis-Soest.de
Simone
Kemper
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Montag
8 - 16 Uhr
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7 - 16 Uhr
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8 - 16 Uhr
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8 - 17 Uhr
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- Anschrift
- 001Senator-Schwartz-Ring 21 - 2359494Soest
- Telefon
- 02921 30-2247
- strassenverwaltung@kreis-soest.de
Andreas
Böckmann
Kreishaus
Montag
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7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
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- 001Senator-Schwartz-Ring 21 - 2359494Soest
- Telefon
- 02921 30-2545
- Fax
- +49 2921 30-2516
- andreas.boeckmann@kreis-soest.de
Claudia
Budde
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Für eine persönliche Rücksprache vereinbaren Sie bitte einen Termin.
- Anschrift
- 001Senator-Schwartz-Ring 21 - 2359494Soest
- Telefon
- 02921 30-2572
- strassenverwaltung@kreis-soest.de
Grundstücksangelegenheiten
Für Baumaßnahmen an Kreisstraßen und Radwegen kauft der Kreis Soest – wenn nötig – Grundstücke an. Dazu zählt auch der Kauf von Ausgleichsflächen zum Schutz der Natur.
Um folgende Angelegenheiten kümmert sich der Kreis Soest:
- Vorbereitung, Abschluss und Abwicklung von grundstücksbezogenen Verträgen, wie beispielsweise Grundstückskaufverträge, Grundstückspflegeverträge.
- Verkauf von nicht benötigten Grundstücksflächen an Eigentümer der anliegenden Grundstücke.
- Pacht und Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken für Ausgleichsflächen.
- Alle weiteren Aufgaben, die um Kreisstraßengrundstücke herum erledigt werden müssen, wie beispielsweise das Bearbeiten von Grunddienstbarkeiten oder das Erteilen von Löschungsbewilligungen.
Der Kreis Soest ist bestrebt, Grundstücke für Straßenbaumaßnahmen zum Wohle der Allgemeinheit einvernehmlich von Eigentümerinnen und Eigentümern anzukaufen.
Links
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Enteignung und Entschädigung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetz - EEG NW)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

