Öffentliche Auslegung

22. Änderung des Regionalplanes Arnsberg

Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 die Aufstellung der 22. Änderung des Regionalplanes Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis beschlossen. Gegenstand der geplanten Änderung ist die zeichnerische Festlegung von Solarenergiebereichen (SEB) sowie Änderungen der textlichen Festlegungen. Vorgesehen sind 36 Solarenergiebereiche von insgesamt 558,6 Hektar.

Regionalplan
Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 die Aufstellung der 22. Änderung des Regionalplanes Arnsberg, Teilabschnitt Kreis Soest und Hochsauerlandkreis beschlossen. Der Plan wird öffentlich ausgelegt. Foto: Bezirksregierung Arnsberg

Die geplante 22. Änderung des Regionalplanes Arnsberg legt auf dem Gebiet des Kreises Soest SEB in Anröchte, Bad Sassendorf, Geseke, Lippetal, Lippstadt, Möhnesee, Soest und Rüthen fest. Vom 13. April bis zum 15. Mai hat die Öffentlichkeit nun Gelegenheit, sich über die Regionalplanänderung zu informieren und Stellungnahmen abzugeben.

Die Planunterlagen sind im Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“ abrufbar unter: https://beteiligung.nrw.de/k/1024214 beziehungsweise auf der Internetseite des Kreises Soest unter dem Link https://www.kreis-soest.de/bauen-kataster/bauen/regionalplan/regionalplan. Beim Kreis Soest können die Unterlagen zudem im Kreishaus, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden. Auskunft erteilt bei Bedarf Herr Schmidt (Telefon: 02921/30-3857). Eine Terminabsprache ist erforderlich.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift auf folgenden Wegen vorgebracht werden:

- Beteiligung.NRW über den Link: https://beteiligung.nrw.de/k/1024214
- per E-Mail an rplan.aenderung@​bra.nrw.de
- auf dem Postweg an Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Seibertzstraße 2, 59821 Arnsberg
- durch Einreichen bei oben genannten Auslegungsstellen
- mündlich zur Niederschrift nach vorheriger Terminvereinbarung.